Auswirkung der Corona-Pandemie auf Kinder, Jugendliche und Familien

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (r.), Magistratsdirektorin Gabriele Herlitschka und Amtsvorstand Raphael Hölbling zogen über das vergangene Jahr der Kinder- und Jugendhilfe Bilanz. © M. Freinhofer
Anstieg an eingegangenen Gefährdungsmeldungen beim Amt für Kinder- und Jugendhilfe

Die Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen ist für Eltern eine der größten Herausforderungen im Leben. Familien können dabei aus unterschiedlichen Gründen an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an Familien in den letzten Jahrzehnten durch Veränderungen im Berufsleben und in der Gesellschaft stark gestiegen sind. Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck vermittelt und unterstützt fachlich in vielfältiger Weise und versteht sich als Hilfsangebot bei allen Arten familiärer Problemlagen. Bei einem Pressegespräch informierten der ressortverantwortliche Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc, der Amtsvorstand der Kinder- und Jugendhilfe Mag. Raphael Hölbling sowie Magistratsdirektorin Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc (Amtsvorständin bis Jänner 2021), über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Kinder, Jugendliche und deren Familien.

Die Corona-Krise und die ab Mitte März 2020 zu deren Eindämmung verhängten Maßnahmen haben sichtbare Folgen auf zahlreiche Lebens- und Gesellschaftsbereiche. Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist davon betroffen. So ist durch die coronabedingten Einschränkungen eine deutliche Zunahme von psychosozialen Belastungen und Problemen in Familien zu beobachten. Dies zeigen vor allem die steigenden Zahlen in Bezug auf Gefährdungsabklärungen auf Basis der Meldungen, die im Vorjahr bei der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtmagistrat eingegangen sind. Gefährdungsmeldungen sind Mitteilungen von Personen oder Organisationen an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe über den Verdacht, dass Eltern mit der Versorgung ihres Kindes/ihrer Kinder überfordert sind oder ihr Kind/ihre Kinder vernachlässigen, misshandeln oder missbrauchen. 

Steigende Gefährdungsmeldungen

Im vergangenen Jahr – mit Beginn der Corona-Krise – verzeichnete die Jahresstatistik rund 1.200 Gefährdungsmeldungen. Dies bedeutet einen Anstieg im Vergleich zu 2019 von knapp 37 Prozent (2019: 880 Meldungen). Die meisten Gefährdungsmeldungen im Jahr 2020 wurden von der Polizei (354 Mal) sowie von nicht meldungspflichtigen Personen wie Nachbarn, anderen Verwandten, Freunde, einem Elternteil oder anonymen MelderInnen eingebracht (321 Mal).

Hingegen gab es bei Schulen nur eine leichte Erhöhung von rund zehn Prozent und bei Kindergärten sogar einen Rückgang der Meldungen von ca. 40 Prozent. Grund dafür könnte der Wegfall von Unterstützungssystemen und die daraus resultierende Unterbrechung von Kommunikationswegen sein, etwa aufgrund der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die meist genannten Gründe für eine Meldung beim Amt für Kinder- und Jugendhilfe waren Überforderung der Eltern und der Verdacht auf Vernachlässigung/Verwahrlosung des Kindes.

 

Bei einem Verdacht von Kindeswohlgefährdung sind folgende Einrichtungen einer schriftlichen Mitteilung an das Amt für Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 37 Abs. 1 (Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - B-KJHG 2013) verpflichtet: Gerichte, Behörden und Organe der öffentlichen Aufsicht (Polizei), Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen, Einrichtungen zur psychosozialen Beratung, private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kranken- und Kuranstalten oder Einrichtungen der Hauskrankenpflege. Die Mitteilungspflicht trifft auch Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, sofern sie ihre berufliche Tätigkeit nicht in einer der genannten Einrichtung ausüben.

Unterschiedliche Belastungsfaktoren

Die angestiegenen Zahlen im Jahr 2020 geben einen Rückschluss auf die unterschiedlichen familiären Belastungen und Ängste, die durch die Pandemie noch verschärft wurden. Die Überforderung der Eltern kann sich dabei auf den Erziehungsstil auswirken. Im Hinblick auf Familien gibt es eine Vielzahl von Risikofaktoren, die das Auftreten von unangemessenen Erziehungsmethoden gegen Kinder und Jugendliche begünstigen. Die Belastungsfaktoren können sich auf unterschiedliche Art und Weise äußern. Durch die Corona-Pandemie sind Familienmitglieder auf engem Raum über einen längeren Zeitraum zusammen. Gerade in solchen Momenten, wegen fehlender Ausweichmöglichkeiten, da Familienangehörige nicht arbeiten oder Kinder nicht in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen gehen, kann es vermehrt zu innerfamiliären Konfliktsituationen kommen. Vor allem jetzt haben sich die Bedingungen für häusliche Gewalt wegen der lang andauernden Situation erhöht. Auch weitere Ursachen wie finanzielle Probleme, Arbeitsplatzunsicherheit oder geringen bis gar keinen Kontakt mit Freunden sowohl bei Kindern als auch Eltern forcieren den psychischen Druck, der dadurch zu Hause entsteht, maßgeblich.

Menschen, die Gewalt anwenden, haben mit überdurchschnittlicher Häufigkeit selbst Gewalt in der Familie erlebt. Dadurch steigt auch das Risiko, den eigenen Kindern gegenüber gewalttätig zu werden, erheblich an. So kann unter Umständen ein Kreislauf von Gewalt entstehen, der letztlich als Symptom einer belasteten Lebenssituation zu verstehen ist. (MF)

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