Brennholzaktion 2026 startet mit 1. Oktober

Hilfe für einkommensschwache Haushalte durch IHW und Tiroler Ofenholz

Vizebürgermeister Georg Willi (r.) freut sich mit Johann Müller von Tiroler Ofenholz und Jens-Uwe Müller (l.) vom Innsbrucker Hilfswerk über den Start der Brennholzaktion. © Stadt Innsbruck/I. Ullmann
Mit 1. Oktober 2026 läuft wieder die städtische Brennholzaktion des Innsbrucker Hilfswerks (IHW) an. In Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Tiroler Ofenholz der Landwirtschaftskammer Tirol erhalten einkommensschwache Haushalte in Innsbruck mit ofenfertigem Brennholz Unterstützung beim Heizen.
„Eine warme Wohnung darf keine Frage des Einkommens sein“, erklärt Vizebürgermeister Georg Willi. „Die Brennholzaktion des Innsbrucker Hilfswerks hilft daher Menschen, die bei den Energiekosten besonders unter Druck geraten. Holzheizungen werden zunehmend von modernen Heizsystemen abgelöst. Wo Holzheizungen im Einsatz sind, bieten sie allerdings auch Versorgungssicherheit in Krisen- oder Ausfallsituationen. Umso wichtiger ist es, auch jene nicht allein zu lassen, die auf diese Form des Heizens angewiesen sind.“

Antragstellung bis 30. November 
Anträge können bis einschließlich 30. November 2026 im Büro des Innsbrucker Hilfswerks im Rathaus persönlich gestellt werden oder per Mail an einmalige-unterstuetzung@innsbruck.gv.at. Der Antrag steht online zum Ausdrucken unter www.innsbruck.gv.at/brennholz zur Verfügung. 

Förderkriterien
Die Brennholzförderung gibt es nur für einkommensschwache Haushalte. Die Einkommensgrenzen betreffen das monatliche Netto-Haushaltseinkommen und lehnen sich an das Tiroler Mindestsicherungsgesetz (§14a) an. 
Für der Brennholzförderung gelten diese Einkommensgrenzen:
1.850 Euro für Alleinstehende
2.450 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften 
2.200 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind
2.800 Euro für Familien mit einem Kind 
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 360 Euro, für jede weitere erwachsene Person im gemeinsamen Haushalt um 604 Euro.

Förderumfang
Die Unterstützung erfolgt ausschließlich in Form von Brennholz – Bargeld wird nicht ausgezahlt. Pro Antrag kann Holz im Wert von 150 Euro bezogen werden. Das sind 15 Kartons à zehn Kilogramm.
Nach Prüfung des Antrags erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung des Innsbrucker Hilfswerks. Anschließend kann mit dem Kooperationspartner Tiroler Ofenholz ein Liefertermin vereinbart werden.

Infos und Kontakt im Stadtmagistrat
Innsbrucker Hilfswerk (IHW)
Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock, Zi. 1.307
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12 Uhr.
Tel.: +43 512 5360 8434
E-Mail: einmalige-unterstuetzung@innsbruck.gv.at