„Eine warme Wohnung darf keine Frage des Einkommens sein“, erklärt Vizebürgermeister Georg Willi. „Die Brennholzaktion des Innsbrucker Hilfswerks hilft daher Menschen, die bei den Energiekosten besonders unter Druck geraten. Holzheizungen werden zunehmend von modernen Heizsystemen abgelöst. Wo Holzheizungen im Einsatz sind, bieten sie allerdings auch Versorgungssicherheit in Krisen- oder Ausfallsituationen. Umso wichtiger ist es, auch jene nicht allein zu lassen, die auf diese Form des Heizens angewiesen sind.“
Antragstellung bis 30. November Anträge können bis einschließlich 30. November 2026 im Büro des Innsbrucker Hilfswerks im Rathaus persönlich gestellt werden oder per Mail an
einmalige-unterstuetzung@innsbruck.gv.at. Der Antrag steht online zum Ausdrucken unter
www.innsbruck.gv.at/brennholz zur Verfügung.
FörderkriterienDie Brennholzförderung gibt es nur für einkommensschwache Haushalte. Die Einkommensgrenzen betreffen das monatliche Netto-Haushaltseinkommen und lehnen sich an das Tiroler Mindestsicherungsgesetz (§14a) an.
Für der Brennholzförderung gelten diese Einkommensgrenzen:
1.850 Euro für Alleinstehende
2.450 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften
2.200 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind
2.800 Euro für Familien mit einem Kind
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 360 Euro, für jede weitere erwachsene Person im gemeinsamen Haushalt um 604 Euro.
FörderumfangDie Unterstützung erfolgt ausschließlich in Form von Brennholz – Bargeld wird nicht ausgezahlt. Pro Antrag kann Holz im Wert von 150 Euro bezogen werden. Das sind 15 Kartons à zehn Kilogramm.
Nach Prüfung des Antrags erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung des Innsbrucker Hilfswerks. Anschließend kann mit dem Kooperationspartner Tiroler Ofenholz ein Liefertermin vereinbart werden.
Infos und Kontakt im StadtmagistratInnsbrucker Hilfswerk (IHW)
Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock, Zi. 1.307
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12 Uhr.
Tel.:
+43 512 5360 8434E-Mail:
einmalige-unterstuetzung@innsbruck.gv.at