Eintragungswoche für Volksbegehren

Von 15. Juni bis 22. Juni können fünf Volksbegehren unterschrieben werden

Im 6. Stock des Innsbrucker Rathauses haben Interessierte die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben und Volksbegehren zu unterzeichnen. © Stadt Innsbruck/C. Rauth
Von Montag, 15. Juni bis Montag, 22. Juni 2026, besteht die Möglichkeit, durch Unterschriften die Zustimmung zu fünf verschiedenen Volksbegehren abzugeben.
Folgende Volksbegehren liegen zur Einsicht und Unterschrift auf:
  • GRATIS Verhütung
  • Karfreitag-Feiertag für Alle
  • Polizei – kritischer Personalmangel
  • Transparenz im Parlament
  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Beim Eintragungsverfahren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (22. Juni 2026) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (11. Mai 2026) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Personen, die bereits eine gültige Unterstützungserklärung für ein aktuelles Volksbegehren abgegeben haben, können am jeweiligen Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung für das Ergebnis des Volksbegehrens zählt.

Öffnungszeiten für die Eintragung
Die Volksbegehren liegen im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer 6102 (barrierefrei erreichbar über die Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte während des Eintragungszeitraumes montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Donnerstag,18. Juni von 8.00 bis 20.00 Uhr ihre Unterschrift für eines oder mehrere der genannten Volksbegehren abgeben. Am Samstag und Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen. Eintragungswillige Bürger:innen müssen ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstiger amtlicher Lichtbildausweis) nachweisen.

Online-Eintragung mit elektronischer Signatur
Die Unterschrift kann bis Montag, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („ID Austria“) abgegeben werden. Infos und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.innsbruck.gv.at/volksbegehren sowie www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar. MF