Für die Liegenschaft am Viller Steig 2 in Igls liegt derzeit weder ein Ansuchen noch ein konkretes Projekt für eine Umnutzung als Beherbergungsbetrieb vor. Die Stadt Innsbruck ist grundsätzlich offen für qualitätsvolle Entwicklungen und prüft entsprechende Vorhaben anhand klarer Kriterien.
Voraussetzung ist dabei ein nachvollziehbarer Mehrwert für Igls und seine Bevölkerung. Sollte ein Projekt eingereicht werden, sind für Stadtplanungsstadträtin Janine Bex dessen Qualität, die Auswirkungen auf den Standort sowie der konkrete Nutzen für den Stadtteil maßgeblich.
„Die Besonderheit von Igls liegt in seiner einzigartigen Verbindung aus Natur, Erholung und hoher Lebensqualität. Deshalb ist für mich nicht entscheidend, wer eine Liegenschaft besitzt, sondern welchen Beitrag ein Projekt für den Ort leistet. Unser Ziel sind Nutzungen, die Igls als lebendigen und lebenswerten Stadtteil stärken, seine Identität bewahren und langfristig einen Mehrwert für die Bevölkerung und die gesamte Vitalregion schaffen“, betont die für Stadtplanung zuständige Stadträtin Janine Bex.
Bestehende Widmung setzt klare Grenzen
Die auch als „Benko-Villa“ bekannte Liegenschaft am Viller Steig 2 ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan gemäß § 38 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) als reines Wohngebiet gewidmet. Eine Hotelnutzung ist auf Grundlage dieser Widmung nicht zulässig. Eine touristische Nutzung würde daher ein konkretes Projekt sowie ein Widmungsverfahren mit abschließendem Beschluss des Innsbrucker Gemeinderats voraussetzen. Je nach Art und Größe eines möglichen Vorhabens wären zudem die geeignete Widmungskategorie nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz sowie die erforderlichen gewerbe- und betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungen zu prüfen. Darüber hinaus bestehen für das Grundstück vertragliche Verpflichtungen zum Erhalt des Baumbestandes, die bei einer allfälligen Projektentwicklung zu berücksichtigen wären.
Igls als Lebens- und Erholungsraum stärken
Unabhängig vom konkreten Objekt verfolgt die Stadt Innsbruck das Ziel, Igls in seiner besonderen Funktion als Wohn-, Erholungs- und Tourismusraum zu stärken. Qualitativ hochwertige touristische Angebote können dazu einen wichtigen Beitrag leisten – vorausgesetzt, sie stehen im Einklang mit der Lebensqualität der Menschen vor Ort. Eine wichtige fachliche Grundlage für die Beurteilung künftiger Vorhaben werden dabei auch die Ergebnisse der derzeit laufenden Beherbergungsstudie bilden.
„Die Stadtplanung ist jederzeit offen für einen konstruktiven Dialog. Eine mögliche Widmungsänderung lässt sich aber erst anhand eines konkreten Projekts seriös prüfen und beurteilen. Entscheidend sind die Projektqualität, die Auswirkungen auf den Stadtteil und ein nachvollziehbarer öffentlicher Mehrwert. Sollte ein entsprechendes Projekt eingebracht werden, werden wir genau prüfen, ob es diese Voraussetzungen erfüllt“, erklärt Stadträtin Bex abschließend.