Klarstellung: Tierärztlicher Notdienst wird weitergeführt

Jährlich 36.400 Euro für den werktäglichen Nachtdienst

Die vierbeinigen Freund:innen werden auch in Zukunft von Tierärzt:innen bestens versorgt. © Stadt Innsbruck/I.Ullmann
Die Stadt Innsbruck stellt eine medial verbreitete Falschinformation richtig: Die Finanzierung des tierärztlichen Nachtdienstes ist auch über September 2026 hinaus gesichert.
Anders als berichtet, steht seine Fortführung nicht „in den Sternen“, die finanzielle Unterstützung des Notdienstes wird selbstverständlich weitergeführt. Das städtische Modell wird dafür in seiner bisherigen Form auch für 2026/2027 mit jährlich 36.400 Euro ausgestattet. Tierhalter:innen können sich damit weiterhin auf das Angebot der teilnehmenden Praxen verlassen.

„Der tierärztliche Notdienst ist gesichert und wird weiter wie bisher finanziert. Das war selbstverständlich so geplant. Die Verlängerung wird rechtzeitig beschlossen. Damit können Tierhalterinnen und Tierhalter sicher sein, dass ihre Vierbeiner von jenen Tierärztinnen und Tierärzten versorgt werden, die am Programm teilnehmen. Ein möglichst durchgängiger Notdienst steht und fällt mit dem Engagement der Veterinäre“, betont Bürgermeister Johannes Anzengruber, ressortzuständig für das Veterinärwesen.

Neun Tierarztpraxen beteiligt
Für die Übernahme eines Bereitschaftsdienstes werktags in den Nachtstunden von 19.00 bis 7.00 Uhr wird ein Bereitschaftsentgelt von 150 Euro ausbezahlt. Das städtische Referat Veterinärwesen bleibt Ansprechpartner und Abwicklungsstelle für die Rahmenverträge sowie für die Auszahlung. Aktuell beteiligen sich neun Tierarztpraxen am städtisch finanzierten Notdienst für Innsbruck und Innsbruck-Land.

„Innsbruck ist hier in einer Pionierrolle, weil wir einen solchen Nacht-Notdienst als einziger Bezirk in Tirol finanzieren. Wir helfen mit, eine Versorgungslücke zu schließen und unterstützen gemeinsam mit dem Land und den Tierärztinnen und Tierärzten eine möglichst lückenlose Notfallversorgung von Haustieren“, ergänzt Bürgermeister Anzengruber und führt weiter aus: „Entscheidend für eine verlässliche Versorgung bleibt, dass genügend Veterinär:innen Bereitschaftsdienste übernehmen können.“

Die städtische Finanzierung gilt dem Nachtdienst an Werktagen, die Wochenend- und Feiertagsdienste werden vom Land Tirol unterstützt. Unabhängig davon verlangen Tierärzt:innen für Notfallbehandlungen Honorare von den Tierhalter:innen.