Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen können bis
Montag, 23. Februar 2026 (17.00 Uhr) ausschließlich über die Plattform
kultur-innsbruck.vemap.com eingereicht werden.
Wer kann sich bewerben?Bewerben können sich Künstler:innen, die in Tirol geboren oder in Innsbruck wohnhaft oder in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig und volljährig (mind. 18 Jahre alt) sind. Für das Förderstipendium gilt zusätzlich: Das 35. Lebensjahr darf nicht überschritten sein.
Ziel ist eine dauerhafte und nachhaltige Förderung der Entwicklung zeitgenössischer Musik in Innsbruck. 2013 wurden die Kompositionsstipendien in „Hilde Zach-Kompositionsstipendien“ in Anerkennung und Erinnerung an Innsbrucks ehemalige Bürgermeisterin umbenannt. Die Aufteilung in ein Haupt- und ein Förderstipendium gewährleistet, dass sowohl Werke größeren formalen Zusammenhangs von erfahrenen Komponist:innen als auch Kompositionen junger Talente gefördert werden.
Alle Informationen onlineInformationen und Details zu den erforderlichen Unterlagen und zu den bisherigen StipendiatInnen sind auf der Webseite der Stadt Innsbruck unter
www.innsbruck.gv.at/hilde-zach-kompositionsstipendien abrufbar.