Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen können bis
Montag, 23. Februar 2026 (17.00 Uhr) ausschließlich über die Plattform
kultur-innsbruck.vemap.com eingereicht werden.
Wer kann sich bewerben?Bewerben können sich Künstler:innen, die in Tirol geboren oder in Innsbruck wohnhaft oder in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig und volljährig (mind. 18 Jahre alt) sind. Für das Förderstipendium gilt zusätzlich: Das 35. Lebensjahr darf nicht überschritten sein.
Ziel ist eine dauerhafte und nachhaltige Förderung der Entwicklung zeitgenössischer Musik in Innsbruck. 2013 wurden die Kompositionsstipendien in „Hilde Zach-Kompositionsstipendien“ in Anerkennung und Erinnerung an Innsbrucks ehemalige Bürgermeisterin umbenannt. Die Aufteilung in ein Haupt- und ein Förderstipendium gewährleistet, dass sowohl Werke größeren formalen Zusammenhangs von erfahrenen Komponist:innen als auch Kompositionen junger Talente gefördert werden.
Alle Informationen onlineInformationen und Details zu den erforderlichen Unterlagen und zu den bisherigen Stipendiat:innen sind auf der Webseite der Stadt Innsbruck unter
www.innsbruck.gv.at/hilde-zach-kompositionsstipendien abrufbar.