Die Änderung des ÖROKO schafft die Grundlage für zwei Wege zur Umsetzung von gefördertem Wohnbau. Einerseits können als geeignet geprüfte Flächen nun als Vorbehaltsflächen gewidmet werden. Andererseits kann die Stadt bei weiteren geeigneten Grundstücken gemeinsam mit den Eigentümer:innen über die Vertragsraumordnung bereits in Aussicht stehende Lösungen für die Entwicklung von gefördertem Wohnbau realisieren. Ziel ist die Mobilisierung vorhandener Baulandreserven für leistbaren Wohnraum.
Für jene Flächen, die als Vorbehaltsflächen festgelegt wurden, beginnt nun die nächste Umsetzungsphase: Die Stadt Innsbruck hat zwei Jahre Zeit, die erforderlichen Widmungspläne zur Genehmigung zu bringen. Bei den für Vertragsraumordnung vorgesehenen Flächen bildet die Bebauungsplanplicht im ÖROKO bereits die rechtlichen Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau.
„Wir sehen den enormen Druck auf dem Wohnungsmarkt und handeln konsequent. Mit den Vorbehaltsflächen mobilisieren wir seit Jahrzehnten ungenutzte Baulandreserven und machen sie für Menschen, die leistbaren Wohnraum suchen, verfügbar. Das ist ein wichtiger Schritt, um langfristig mehr Wohnraum für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker zu schaffen“, so Stadträtin Janine Bex.
Zwei Instrumente für geförderten WohnbauDer Festlegung der Vorbehaltsflächen und der Flächen für konkrete, noch vertraglich abzusichernde Entwicklungen ging ein mehrstufiger Prüf- und Abstimmungsprozess voraus. Ausgangspunkt waren Baulandreserven, die nach den gesetzlichen Vorgaben für die Ausweisung von Vorbehaltsflächen infrage kommen. Im Zuge vertiefter Prüfungen wurden die Flächen nach fachlichen und rechtlichen Kriterien hinsichtlich ihrer Eignung für den geförderten Wohnbau bewertet. Parallel dazu fanden Gespräche mit den betroffenen Eigentümer:innen statt.
„Die nun rechtskräftige ÖROKO-Änderung ist das Ergebnis dieses umfangreichen Prüfprozesses. Mit den Vorbehaltsflächen einerseits und den Entwicklungsflächen, für die bereits im Rahmen von Gesprächen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsame Planungsinteressen festgestellt werden konnten, andererseits können nun zwei unterschiedliche Instrumente eingesetzt werden, um geförderten Wohnbau umzusetzen“, erklärt Wolfgang Andexlinger, Leiter des Amtes Stadtplanung, Mobilität und Integration.
Mit der Rechtskraft der Verordnung beginnt nun die nächste Phase des Verfahrens: Für die festgelegten Vorbehaltsflächen werden in den kommenden zwei Jahren die erforderlichen Widmungsschritte vorbereitet und umgesetzt.
Was bedeutet die Rechtskraft konkret?
- Die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) ist mit der Veröffentlichung im RIS in Kraft.
- Für festgelegte Vorbehaltsflächen hat die Stadt nun zwei Jahre Zeit, die erforderlichen Widmungsverfahren zur Genehmigung zu bringen.
- Für weitere Entwicklungsflächen wird der geförderte Wohnbau über Vertragsraumordnungen gemeinsam mit Eigentümer:innen verfolgt.
- Ziel ist die Mobilisierung vorhandener Baulandreserven für zusätzlichen geförderten Wohnbau in Innsbruck.
DJ