Meilenstein für leistbares Wohnen

Vorbehaltsflächen: Stadt schafft gemeinsam mit Eigentümer:innen neuen Wohnraum

Bürgermeister Johannes Anzengruber (m.), Stadträtin Janine Bex (2.v.r) und Gemeinderat Benjamin Plach (r.) gemeinsam mit Amtsvorstand Wolfgang Andexlinger (Stadtplanung, Mobilität und Integration, l.) und Referentin Anne Weidner (Raumplanung und Stadtentwicklung, 2.v.l.) beim Pressegespräch zu den Vorbehaltsflächen für den Geförderten Wohnbau. © Stadt Innsbruck/K.Rudig
Die Stadtkoalition trägt Verantwortung und Sorge dafür, möglichst viel leistbaren Wohnraum für die Innsbrucker Bevölkerung zu schaffen. Das gesetzliche Instrument der Vorbehaltsflächen wurde bereits 2024, ab dem Start der neuen Periode, angekündigt.

Im März 2025 wurde als Vorbereitung dafür vom Innsbrucker Gemeinderat eine Bausperre auf ausgewählten Liegenschaften beschlossen. Persönliche Einladungen und konstruktive Gespräche mit den Eigentümer:innen folgten. Nach einem Jahr der Verhandlungen können nun weitere Schritte gesetzt werden. Wichtigstes Ergebnis des partnerschaftlichen Prozesses: Auf 50 Prozent der ins Auge gefassten Flächen soll neuer, leistbarer Wohnraum entstehen.

Prozess auf Augenhöhe
Nach einem Jahr Bausperre legt die Stadtkoalition nun im Rahmen der Vertragsraumordnungen ein erstes, mit den Eigentümer:innen der jeweiligen Liegenschaften vereinbartes Paket vor. Damit können nun konkrete Bauprojekte auf den Grundstücken in Innsbruck angegangen werden. Jeder:Jede Eigentümer:in wurde persönlich kontaktiert und telefonisch wie brieflich zu einem Gespräch mit dem Bürgermeister und den Koalitionspartner:innen eingeladen.

Bürgermeister Johannes Anzengruber zieht nach einem Jahr eine positive Bilanz der Gespräche mit den Eigentümer:innen: „Im Mittelpunkt stand immer der gemeinsame Weg. Von Anfang an war klar: Die Entwicklung dieser Flächen kann nur partnerschaftlich gelingen. Deshalb haben wir als Stadtkoalition in vielen sehr persönlichen und sehr individuellen Gesprächen gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern ausgelotet, welche Perspektiven möglich sind.“

Leistbares Wohnen voranbringen
„Bauland muss der Schaffung von Wohnraum dienen. Mit dem Instrument der Vorbehaltsfläche für geförderten Wohnbau wird der Spekulation ein Riegel vorgeschoben“, stellt der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe, SPÖ-Klubobmann Benjamin Plach, klar und betont, dass sich die Stadtkoalition neben der Ausweisung von Vorbehaltsflächen zu zahlreichen weiteren Maßnahmen verpflichtet hat, um den Innsbrucker:innen leistbaren Wohnraum zu ermöglichen.

Stadträtin Janine Bex ist überzeugt: „Mit dieser Vorgangsweise setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer aktiven Bodenpolitik: Bauland, das seit Jahren ungenutzt bleibt, wird künftig gezielt für leistbaren Wohnraum für die Innsbrucker Bevölkerung mobilisiert. Nach einem intensiven Jahr der Gespräche liegen nun konkrete Ergebnisse vor – und auf mehreren Flächen können bereits Projektentwicklungen starten. Mit diesem Meilenstein startet die Wohnraumentwicklung. Entscheidend ist, dass hier Wohnungen entstehen, die sich Familien, junge Menschen und ältere Innsbruckerinnen und Innsbrucker auch tatsächlich leisten können“, so Stadträtin Janine Bex.

Gemeinderat Plach verweist auf die rechtlichen Möglichkeiten, die nun im Rahmen der Vorbehaltsflächen genutzt werden: „Wir betreten hier Neuland und sind entschlossen diesen Weg weiterzugehen. Bauland muss mobilisiert werden. Daher laden wir auch weiterhin alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu einer gemeinsamen Entwicklung ein. Sollte allerdings keine Einigung erzielt werden können, erfolgt gesetzesgemäß eine Rückwidmung in Freiland.“

Von der Bausperre zum leistbaren Wohnraum – Wie geht es weiter?

  1. Festlegung im ÖROKO

    Die Gemeinde legt bestimmte Grundstücke als Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau fest.
    Das ist noch keine Widmung, sondern eine planerische Vorgabe, was dort künftig passieren soll.

  2. Umsetzung im Flächenwidmungsplan (max. 2 Jahre)

    Wenn eine Fläche im ÖROKO als Vorbehaltsfläche festgelegt wurde:
    - Die Gemeinde muss innerhalb von 2 Jahren den Flächenwidmungsplan ändern.
    - Dabei wird die Fläche z. B. als Vorbehaltsfläche für geförderten Wohnbau ausgewiesen.
    Voraussetzung:
    - Fläche ist grundsätzlich geeignet
    - Erschließung möglich (Straße, Infrastruktur etc.)


  3. Nutzung durch Eigentümer:innen (bis zu 10 Jahre)

    Nach der Widmung beginnt eine Frist von maximal 10 Jahren. In dieser Zeit müssen Eigentümer:innen die Fläche für geförderten Wohnbau verwenden, z. B. durch
    - Verkauf an Bauträger
    - Baurecht
    - Kooperation mit Wohnbauträgern.
    Wenn nichts passiert:
    - automatische Rückwidmung in Freiland
    - keine Entschädigung für Eigentümer:innen.


  4. Bebauungsplan wird verpflichtend

    Für solche Flächen wird zusätzlich meist ein Bebauungsplan benötigt.
    Das bedeutet:
    - die Gemeinde legt konkrete Bebauungsregeln fest (z. B. Gebäudehöhe, Dichte, Bauweise).
    - bestehende Bebauungspläne können geändert oder aufgehoben werden.
    Alternative Möglichkeit:
    Wenn schon ein Projekt läuft, kann die Gemeinde statt einer Vorbehaltsfläche:
    - eine Bebauungsplanpflicht festlegen
    - plus Raumordnungsvertrag mit dem Bauträger abschließen
    (damit tatsächlich geförderter Wohnbau entsteht).

  5. Rolle der Bausperre

    Die Bausperre verhindert Grundstücksteilungen oder Bauprojekte, solange die Planung läuft.
    Es gibt zwei Fälle:
    - Flächen ohne ÖROKO-Änderung: Bausperre endet automatisch nach 1 Jahr: 12. April 2026
    - Flächen mit ÖROKO-Änderung: Bausperre verlängert sich um 2 Jahre, gerechnet ab Auflagebeschluss im Gemeinderat
    Zweck: Schutz der Planung, bis die neue Verordnung beschlossen oder verworfen wird.


    Kurz gesagt:
    1. ÖROKO legt Vorbehaltsflächen fest
    2. Innerhalb von 2 Jahren → Widmung im Flächenwidmungsplan
    3. Eigentümer:innen haben 10 Jahre Zeit, geförderten Wohnbau umzusetzen
    4. Bebauungsplan regelt die konkrete Bebauung
    5. ÖROKO legt Bebauungsplanpflicht dort fest, wo bereits jetzt konkrete geförderte Wohnbauprojekte angegangen werden.

    Informationsveranstaltung für Gemeinderat
    Am 25. März um 16.00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Gemeinderates statt (ausschließlich für Mandatar:innen).