Neue Stellplatzrichtlinie bewährt sich in der Praxis

Evaluierung bestätigt realitätsnahe Stellplatzvorgaben und geringere Baukosten

Die im Feber 2026 in Kraft getretene Innsbrucker Stellplatzrichtlinie wurde evaluiert. Die digitale Karte ermöglicht eine unkomplizierte Adresssuche. © Stadt Innsbruck
Seit 1. Februar 2026 wird die neue Innsbrucker Kfz-Stellplatzrichtlinie angewendet. Die nun vorliegende Evaluierung der ersten drei Monate bestätigt: Die überarbeitete Richtlinie bildet den tatsächlichen Stellplatzbedarf treffsicher ab, reduziert dort, wo es fachlich sinnvoll ist, den verpflichtenden Stellplatzbedarf und trägt damit zur Senkung der Baukosten bei.
Im Zeitraum von 1. Februar bis 30. April 2026 wurden insgesamt 161 Bauverfahren ausgewertet. Bei rund 70 Prozent der Projekte ergab sich gegenüber der bisherigen Richtlinie keine Veränderung. Dies waren eher kleinere Bauvorhaben. In 41 Fällen konnte die Stellplatzvorschreibung um insgesamt 126 Stellplätze reduziert werden, während sie lediglich bei sechs Bauvorhaben um insgesamt neun Stellplätze erhöht werden musste. In Summe wurden dadurch 117 Stellplätze weniger vorgeschrieben – ein Ergebnis, das sowohl die Treffsicherheit der neuen Richtlinie als auch das Ziel der Baukostenreduktion bestätigt.

Überarbeitung war fachlich notwendig
Die neue Stellplatzrichtlinie basiert auf einer umfassenden Analyse des Mobilitätsverhaltens, der Wohnraumentwicklung sowie auf aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen. Die Auswertungen zeigten, dass sich sowohl die Wohnungsgrößen als auch das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung in den vergangenen Jahren deutlich verändert haben. Gleichzeitig wurde sichtbar, dass die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2018 den tatsächlichen PKW-Besitz – insbesondere im innerstädtischen Bereich – nicht mehr ausreichend abbildete.

Erstmals fließen deshalb neben der Lage im Stadtgebiet auch die Qualität der Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie die Zentralität eines Standortes in die Berechnung des Stellplatzbedarfs ein. Gleichzeitig wird die Anzahl der erforderlichen Stellplätze anhand der gesamten Wohnnutzfläche statt der Anzahl einzelner Wohnungen berechnet. Dadurch werden starre Sprünge und Ungleichbehandlungen vermieden und Bauvorhaben können planungssicher umgesetzt werden.

Stellplätze dort, wo sie gebraucht werden
Die neue Richtlinie verfolgt einen differenzierten Ansatz: Sie berücksichtigt unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse und schafft zusätzlich Anreize für die angestrebte Mobilitätswende. Dafür werden in einem eigenen Merkblatt Maßnahmen aufgelistet, wie der Stellplatzbedarf weiter reduziert werden kann. Möglich wäre beispielweise die Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes, wie es auch die Tiroler Bauordnung vorsieht. Dadurch können insbesondere kostenintensive Tiefgaragen kleiner dimensioniert und Versiegelung reduziert werden, ohne die Mobilität der künftigen Bewohner:innen einzuschränken.

Mobilitätskonzepte können beispielsweise Carsharing-Angebote, sichere Fahrradabstellanlagen, Leih-Lastenräder, Jobtickets oder andere Maßnahmen umfassen, die den Bedarf an privaten PKW-Stellplätzen nachhaltig reduzieren. Gleichzeitig bleibt sichergestellt, dass dort, wo Menschen auf das Auto angewiesen sind, ausreichend Stellplätze vorgesehen werden.

Mobilitätsstadträtin Janine Bex sieht die Ergebnisse als Bestätigung des eingeschlagenen Weges: „Die Evaluierung zeigt, dass wir mit der neuen Stellplatzrichtlinie den richtigen Weg eingeschlagen haben. Unser Ziel war es, den tatsächlichen Bedarf realistisch abzubilden. Wer auf das Auto angewiesen ist, soll auch künftig einen Stellplatz vorfinden. Zusätzlich schaffen wir Anreize für moderne Mobilitätsangebote. Das reduziert Baukosten, spart teure Tiefgaragen und eröffnet Bauträgern neue Möglichkeiten – ohne die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen aus den Augen zu verlieren.“

Jährliche Evaluierung, laufende Weiterentwicklung
Die Innsbrucker Stellplatzrichtlinie wird auch künftig regelmäßig evaluiert. Dabei werden unter anderem Veränderungen bei der Qualität des öffentlichen Verkehrs sowie aktuelle Entwicklungen im Mobilitätsverhalten berücksichtigt. Ziel ist es, die Richtlinie laufend an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und damit auch künftig eine fachlich fundierte, praxistaugliche und planungssichere Grundlage für Bauvorhaben in Innsbruck bereitzustellen.

Weitere Infos:
Unter www.innsbruck.gv.at/merkblatt-reduktion-stellplatz findet sich mehr zur Reduktion des Stellplatzbedarfs.
Alle Infos, relevante Dokumente und direkte Links zur neuen Kfz-Stellplatzrichtlinie 2026 unter www.innsbruck.gv.at/kfz-stellplatzrichtlinie