Verordnung zum Schutz vor Brandgefahr zum Jahreswechsel

Amtsvorstand Elmar Rizzoli (Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen), Vizebürgermeister Christoph Kaufmann, Branddirektor Helmut Hager und Johann Zimmermann (vorbeugender Brandschutz) (v.l.) appellieren an alle Menschen, die ihren Silvesterabend in Innsbruck verbringen, auf das Abschießen und Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. © IKM/Lercher
Feuerwerkskörper ab Kategorie F2 sind im gesamten Stadtgebiet verbote

Die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen bedingen derzeit in Innsbruck extreme Trockenheit. Damit besteht akute Brandgefahr. Besonders bei Silvesterfeuerwerken gilt es deshalb aufzupassen. Die Stadt Innsbruck hat als Schutzmaßnahme eine Verordnung erlassen, die das Zünden von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 untersagt. „Es geht dabei um die allgemeine Sicherheit. Eine unbedacht gezündete Rakete kann bei den aktuellen Umweltgegebenheiten großen Schaden anrichten“, erläutert Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Die Verordnung ist ab sofort aufrecht.

„Aufgrund der akuten Trockenheit herrscht bei der städtischen Berufsfeuerwehr sowie den Freiwilligen Feuerwehren Innsbrucks höchste Alarmbereitschaft. Es gilt gleichzeitig auch an die Vernunft der Innsbruckerinnen und Innsbrucker zu appellieren“, betont der für die Feuerwehr zuständige Vizebürgermeister Christoph Kaufmann und ergänzt: „Besonders gefährdet sind die Stadtteile Hungerburg, Mühlau und Hötting, weil diese einen hohen Anteil an Vegetations- und Waldflächen haben. Nicht nur der Waldboden und die Bäume sind trocken und leicht entzündbar, sondern auch Hausdächer und Balkone sind durch eine fehlende Schneedecke erhöht gefährdet.“

Belastung für Haus- und Wildtiere

Besonders für die Tierwelt, egal ob Haustiere oder Tiere in freier Wildbahn, stellt die Knallerei, die beispielsweise von Knallerbsen ausgeht, eine große Belastung dar. „Die Silvesternacht bedeutet für Tiere Stress. Der ungewohnte Lärm sorgt für Ängste und Panik bei den Tieren. Daran sollte bei der Silvesterknallerei auch Bedacht genommen werden“, betont der zuständige Stadtrat Franz X. Gruber.

Feuerwerk des Bergsilvesters findet zum letzten Mal statt

Die veranlasste Verordnung bezieht sich auch auf das unbebaute Stadtgebiet und gilt somit in ganz Innsbruck. Ausgenommen aus dem Verbot sind laut Verordnung „behördlich angemeldete Feuerwerke“ – wie zum Beispiel das Innsbrucker Bergsilvester in der Innenstadt: „Die Sicherheitsvorkehrungen sind extrem hoch und es wird bereits im Vorfeld alles dafür getan, den Innsbruckerinnen und Innsbruckern sowie den Gästen aus aller Welt ein unvergessliches, aber vor allem sicheres Spektakel zum Jahreswechsel präsentieren zu können“, so Bürgermeisterin Oppitz-Plörer. Die Raketen im Rahmen des Bergsilvesters werden heuer zum letzten Mal den Innsbrucker Himmel erleuchten. Wie bereits berichtet, wird es im kommenden Jahr eine Lasershow geben. Der Stadtsenat beschloss dafür die Innsbrucker Stadtmarketing GmbH (IMG) mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts zu beauftragen.

Die Polizei informierte vor wenigen Tagen, dass die missbräuchliche Verwendung von Feuerwerk gemäß § 40 PyroTG 2010 mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu ahnden ist. (SAKU)

Weitere Artikel zum Thema: