Wahlplakate: Verkehrssicherheit im Fokus

Mit dem Beitritt reiht sich die Tiroler Landeshauptstadt in eine lange Liste von unterstützenden Städten ein. © Stadt Innsbruck
Wahlwerbende Gruppen werden zur Vorsicht aufgerufe

Am 22. April finden in Innsbruck die Gemeinderats- und die BürgermeisterIn-Wahlen statt. Bereits jetzt werben die unterschiedlichen Gruppierungen, die zu den Wahlen antreten, um die Stimmen der BürgerInnen. Dazu nutzen sie unter anderem Wahlplakate im öffentlichen Raum.

Die zuständige Behörde im Stadtmagistrat übermittelte vor Kurzem ein Informationsschreiben an die wahlwerbenden Gruppen, das die Regeln für Plakatierungen dieser Art in Erinnerung ruft. Die Anbringung der Plakate ist an vorgesehenen Standorten erlaubt. Sie müssen aber entfernt werden, wenn sie eine Beeinträchtigung des Verkehrs bzw. der Sicht darstellen oder unerlaubt platziert wurden. Das betrifft jene Werbemittel auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs wie beispielsweise Straßenbeleuchtungen, Verkehrszeichen, Ampeln und Brückengeländer. (DH)

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