Der Arbeitsaufwand im Referat Aufenthaltsangelegenheiten der Stadt Innsbruck hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Die Zahl der täglich vorsprechenden Personen ist erheblich gestiegen – im Zeitraum von 2022 bis 2025 wurde ein Anstieg von 1.533 auf insgesamt 10.051 Anträgen auf Niederlassung und Aufenthalt in Österreich verzeichnet. Seit Mitte Dezember 2025 hat sich die Lage zusätzlich verschärft, der überdurchschnittliche Parteienandrang ist anhaltend hoch.
„Im Personalwesen können wir dort einsparen, wo es durch Effizienzsteigerungen oder Aufgabenverschiebungen möglich ist. Im Referat für Aufenthaltsangelegenheiten, das durch die die stark gestiegenen Verfahrenszahlen der letzten Jahre ohnehin schon massiv belastet ist, können wir den zusätzlichen Aufwand aber nur durch die Aufstockung um zwei zusätzliche Dienststellen bewältigen“, erklärt Bürgermeister Johannes Anzengruber als Personalverantwortlicher der Stadt Innsbruck.
Mehraufwand durch gesetzliche Änderungen
Verantwortlich für den erhöhten Bedarf im städtischen Referat für Aufenthaltsangelegenheiten sind verschiedene Gesetzesnovellen im Asyl- und Migrationsbereich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.
„Ausschlaggebend waren einerseits die Änderungen im Tiroler Mindestsicherungsgesetz, andererseits neue und bevorstehende Gesetze des Bundes, die wir verpflichtend als Bezirksverwaltungsbehörde umsetzen müssen“, ergänzt der zuständige Abteillungsleiter Ferdinand Neu. So werden beispielsweise Entscheidungsfristen vom Bund in bestimmten Verfahren von sechs Monaten auf 90 Tage verkürzt. „Für die zusätzlichen Aufgaben werden uns als Bezirkshauptmannschaft weder Personal noch Infrastruktur beigestellt. Die Stadt kompensiert im Sinne eines reibungslosen Funktionierens, was an übergeordneter Stelle beschlossen wird“, ergänzt der Bürgermeister.
Zur aktuellen Situation warnt das zuständige Referat, dass es in vielen Verfahren schon jetzt nicht möglich sei, eine Frist von sechs Monaten einzuhalten. So war es durch den täglichen Andrang auch zuletzt kaum noch machbar, einen ordentlichen Betrieb aufrecht zu halten. Hinzu kommen die stark gestiegenen Verfahrenszahlen von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, welche vom Asylgesetz ins Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz umsteigen. Auch dies bringt einen enormen bürokratischen Mehraufwand für die Stadt mit sich.
Die beiden Dienstposten der Kategorie B (gehobener Dienst) wurden bereits öffentlich ausgeschrieben.MD