Wahlplakate: Verkehrssicherheit geht vor

Mit dem Beitritt reiht sich die Tiroler Landeshauptstadt in eine lange Liste von unterstützenden Städten ein. © Stadt Innsbruck
Widerrechtlich platzierte Plakate müssen entfernt werde

Am 25. Februar steht in Tirol die Landtagswahl am Programm. Bereits im Vorfeld werben die unterschiedlichen Parteien um die Stimmen der WählerInnen – unter anderem mit Wahlplakaten. Die Anbringung dieser ist an vorgesehenen Standorten erlaubt, müssen aber entfernt werden sofern sie eine Beeinträchtigung des Verkehrs bzw. der Sicht darstellen oder unerlaubt platziert wurden. Seitens der zuständigen Behörde der Stadt Innsbruck wurden die wahlwerbenden Gruppierungen aufgefordert, die verkehrsgefährdend aufgestellten, großformatigen Wahlplakate bzw. jene auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs bis spätestens Sonntagabend, 04. Februar, zu entfernen. Dazu zählen beispielsweise Straßenbeleuchtungen, Verkehrszeichen, Ampeln und Brückengeländer. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine Entfernung ohne Verfahren laut Straßenverkehrsordnung möglich.

Die Vorschriften gelten sowohl für die Wahlwerbung für die Landtags- als auch die Gemeinderatswahl im April. (DH)

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